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   LG Heidelberg, 05.02.2015 - 3 T 4/15   

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https://dejure.org/2015,1834
LG Heidelberg, 05.02.2015 - 3 T 4/15 (https://dejure.org/2015,1834)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 05.02.2015 - 3 T 4/15 (https://dejure.org/2015,1834)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 3 T 4/15 (https://dejure.org/2015,1834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Beschränkung der Sachverständigenvergütung auf die Höhe des Auslagenvorschusses gemäß § 8a Abs. 4 JVEG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Vergütung eines Sachverständigen auf die Höhe des Auslagenvorschusses

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8a Abs 4 JVEG, § 407a Abs 3 S 2 ZPO
    Sachverständigenvergütung: Beschränkung der Vergütung auf die Höhe des Auslagenvorschusses wegen fehlenden Hinweises auf eine erhebliche Kostenüberschreitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslagenvorschuss um 34% überschritten: Vergütung nur in Höhe des Vorschusses!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kappung der Sachverständigenvergütung auf die Höhe des Auslagenvorschusses! (IBR 2015, 1050)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 14.10.2014 - 10 U 104/11

    Kürzung der Vergütung des Sachverständigen wegen Überschreitung des

    Auszug aus LG Heidelberg, 05.02.2015 - 3 T 4/15
    Der Sachverständige musste als öffentlich bestellter und vereidigter Berufsausübender zum Zeitpunkt seiner Auftragserteilung am 20.9.2013 - zumal nach einer im Gesetzgebungsverfahren vorausgegangenen langen rechtspolitischen Diskussion - den maßgeblichen Inhalt der damals schon länger als 6 Wochen in Kraft getretenen Vorschrift des § 8a JVEG bzw. die sich daraus für ihn ergebenden Rechtsfolgen kennen (vgl. OLG Hamm aaO; desweiteren OLG Hamm, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - I-10 U 104/11, 10 U 104/11 -, Rn. 21 in juris).

    Das folgt daraus, dass Bezugspunkt für ein fehlendes Vertretenmüssen gemäß § 8a Abs. 5 JVEG allein die Verletzung der aus § 407a Abs. 3 S. 2 ZPO folgenden Hinweispflicht ist (die dem Sachverständigen auch ohne besonderen Hinweis des Gerichts im Rahmen seiner öffentlichen Bestellung bekannt sein musste), nicht auch die Kenntnis der vergütungsrechtlichen Konsequenzen einer Hinweispflichtverletzung (OLG Hamm, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - I-10 U 104/11, 10 U 104/11 -, Rn. 22 in juris).

  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 220/12

    Erhebliche Überschreitung des Kostenvorschusses durch den Sachverständigen;

    Auszug aus LG Heidelberg, 05.02.2015 - 3 T 4/15
    Zu vertreten gemäß § 8a Abs. 5 JVEG sind entsprechend den allgemeinen Regeln Vorsatz oder - auch einfache - Fahrlässigkeit (vgl. BT-Drucks. 17/11471 (neu), S. 260 linke Spalte; OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014 - 24 U 220/12 - BeckRS 2015, 01013 Rn. 9).
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2010 - 4 W 98/10

    Kürzung der Sachverständigenvergütung: Verstoß des Sachverständigen gegen die

    Auszug aus LG Heidelberg, 05.02.2015 - 3 T 4/15
    Die zuletzt angeführte Rechtsprechung, etwa des OLG Zweibrücken - Az. 4 W 98/10 - betrifft eine insoweit überholte Rechtslage.
  • OLG Stuttgart, 12.11.2007 - 8 W 452/07

    Gutachterkosten: Reduzierung des Entschädigungsanspruchs wegen unterlassener

    Auszug aus LG Heidelberg, 05.02.2015 - 3 T 4/15
    Eine erhebliche Überschreitung liegt regelmäßig vor, wenn die entstandenen Kosten den angeforderten Auslagenvorschuss um 20 % - 25 % übersteigen (OLG Stuttgart, MDR 2008, 652; Zöller/Greger, aaO, § 407a ZPO Rn. 3; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl. 2014 Rn. 16 m.w.N.; vgl. auch BT-Drucks. 17/11471 259 f. "über 20%").
  • LSG Bayern, 08.06.2015 - L 15 SF 255/14

    Kürzung der Vergütung eines Gutachters bei erheblicher Überschreitung des

    Dagegen, dass im Rahmen dieser gerichtlichen Informationspflicht verpflichtend zusätzlich darüber aufzuklären wäre, welche Konsequenzen sich bei erheblicher Überschreitung des Vorschusses ergeben, wenn der Sachverständige darauf nicht rechtzeitig hingewiesen hat, spricht auch, dass als Bezugspunkt für ein fehlendes Vertretenmüssen gemäß § 8 a Abs. 5 JVEG allein die Verletzung der Hinweispflicht des Sachverständigen auf die Vorschussüberschreitung, nicht aber die Kenntnis der vergütungsrechtlichen Konsequenzen einer Hinweispflichtverletzung angesehen wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14.10.2014, Az.: I-10 U 104/11, 10 U 104/11; Landgericht - LG - Heidelberg, Beschluss vom 05.02.2015, Az.: 3 T 4/15).

    Aus dem Grundsatz der formellen Publizität ergibt sich auch, dass es ohne Bedeutung ist, wie lange eine gesetzliche Neuregelung bereits in Kraft ist, und dass es ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der alten Gesetzeslage nicht gibt (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014, Az.: I-24 U 220/12, 24 U 220/12; LG Heidelberg, Beschluss vom 05.02.2015, Az.: 3 T 4/15).

    Auf die Frage der Kausalität der Verletzung der Hinweispflicht kann es daher zumindest bei der neuen Rechtslage ab Inkrafttreten des 2. KostRMoG nicht ankommen (vgl. LG Heidelberg, Beschluss vom 05.02.2015, Az.: 3 T 4/15 - m.w.N.).

  • LSG Bayern, 11.11.2015 - L 15 RF 43/15

    Kürzung der Vergütung eines Gutachtens bei erheblicher Überschreitung des

    Ganz abgesehen davon, dass weder die Gesetzesmaterialien noch der Wortlaut des § 8 a Abs. 4 JVEG eine Stütze für eine solche Interpretation geben, die Gesetzesmaterialien vielmehr sogar ganz klar für eine prozentual zu bestimmende Erheblichkeitsgrenze sprechen (vgl. die Gesetzesbegründung zum Entwurf des 2. KostRMoG, a.a.O., S. 260) und sich damit eine Kausalitätsprüfung zwischen unangekündigter Überschreitung des Vorschusses und Erstellung des Gutachtens verbietet (h.M, vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14 E, und vom 06.10.2015, Az.: L 15 SF 323/14; Landgericht - LG - Heidelberg, Beschluss vom 05.02.2015, Az.: 3 T 4/15; OLG Hamm, Beschluss vom 08.05.2015, Az.: I-12 U 62/14, 12 U 62/14), wäre die vom OLG Dresden gewählte Auslegung zumindest für den Bereich des sozialgerichtlichen Verfahrens völlig unbrauchbar, da die vom OLG Dresden geforderte und dem Sachverständigen auferlegte Abwägung von Prozessrisiko gegen Kostenrisiko mangels eines eindeutig zu bestimmenden wirtschaftlichen Interesses eines Klägers im Sinn eines Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren ohnehin so gut wie nie möglich ist.

    Denn für die Frage des Verschuldens kommt es allein auf die Kenntnis der Vorschusshöhe, nicht aber auf die rechtlichen Konsequenzen einer (erheblichen) Überschreitung an (vgl. Beschlüsse des Senats vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14 E, und vom 06.10.2015, Az.: L 15 SF 323/14; OLG Hamm, Beschlüsse vom 14.10.2014, Az.: I-10 U 104/11, 10 U 104/11, und vom 08.05.2015, Az.: I-12 U 62/14, 12 U 62/14; LG Heidelberg, Beschluss vom 05.02.2015, Az.: 3 T 4/15).

    Ein Aufschlag auf die Höhe dessen, was die maximal mögliche Vergütung unterhalb der Erheblichkeitsgrenze darstellen würde, also von 20 % abzüglich eines Cents, ist nicht vorzunehmen (h.M. in Literatur und Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Senats vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14 E, und vom 06.10.2015, Az.: L 15 SF 323/14; OLG Hamm, Beschlüsse vom 24.07.2014, Az.: I-24 U 220/12, 24 U 220/12, vom 14.10.2014, Az.: I-10 U 104/11, 10 U 104/11, und vom 08.05.2015, Az.: I-12 U 62/14, 12 U 62/14; LG Hannover, Beschluss vom 07.08.2014, Az.: 92 T 87/14; LG Heidelberg, Beschluss vom 05.02.2015, Az.: 3 T 4/15; Hartmann, a.a.O., § 8 a JVEG, Rdnr. 64; Meyer/Höver/Bach/.

    Insbesondere kommt es darauf, ob das Gutachten im vorliegenden, über den Kostenvorschuss hinausgehende Kosten verursachenden Umfang auch dann erstellt worden wäre, wenn das Gericht (und von diesem der Antragsteller gemäß § 109 SGG) über die höheren Kosten rechtzeitig informiert worden wäre, nicht an (vgl. LG Heidelberg, Beschluss vom 05.02.2015, Az.: 3 T 4/15; OLG Hamm, Beschluss vom 08.05.2015, Az.: I-12 U 62/14, 12 U 62/14).

  • LSG Bayern, 18.04.2016 - L 15 SF 99/16

    Erfolglose Erinnerung gegen die Gerichtskostenfeststellung

    Aus dem Grundsatz der formellen Publizität ergibt sich auch, dass es ohne Bedeutung ist, wie lange eine gesetzliche Neuregelung bereits in Kraft ist, und dass es ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der alten Gesetzeslage nicht gibt (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014, Az.: I-24 U 220/12, 24 U 220/12; Landgericht Heidelberg, Beschluss vom 05.02.2015, Az.: 3 T 4/15).
  • LSG Bayern, 22.08.2016 - L 15 RF 28/16

    Sachverständigenvergütung nach § 109 SGG - Umsatzsteuer

    Denn für die Frage des Verschuldens kommt es allein auf die Kenntnis der Vorschusshöhe, nicht aber auf die rechtlichen Konsequenzen einer (erheblichen) Überschreitung an (vgl. Beschlüsse des Senats vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14 E, und vom 06.10.2015, Az.: L 15 SF 323/14; Oberlandesgericht - OLG - Hamm, Beschlüsse vom 14.10.2014, Az.: I-10 U 104/11, 10 U 104/11, und vom 08.05.2015, Az.: I-12 U 62/14, 12 U 62/14; Landgericht - LG - Heidelberg, Beschluss vom 05.02.2015, Az.: 3 T 4/15).

    Ein Aufschlag auf die Höhe dessen, was die maximal mögliche Vergütung unterhalb der Erheblichkeitsgrenze darstellen würde, also von 20% abzüglich eines Cents, ist nicht vorzunehmen (h.M. in Literatur und Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Senats vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14 E, und vom 06.10.2015, Az.: L 15 SF 323/14; OLG Hamm, Beschlüsse vom 24.07.2014, Az.: I-24 U 220/12, 24 U 220/12, vom 14.10.2014, Az.: I-10 U 104/11, 10 U 104/11, und vom 08.05.2015, Az.: I-12 U 62/14, 12 U 62/14; LG Hannover, Beschluss vom 07.08.2014, Az.: 92 T 87/14; LG Heidelberg, Beschluss vom 05.02.2015, Az.: 3 T 4/15; Reyels, a. a. O.; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. 2016, § 8 a JVEG, Rdnr. 64; Meyer/Höver/Bach/Oberlack, a. a. O., § 8 a, Rdnr. 33, wobei hier die missverständliche Formulierung "kann die Vergütung auf den Betrag des angeforderten Vorschusses begrenzt werden" verwendet wird; denn dagegen, dass die Begrenzung der Vergütung im Ermessen des Gerichts stünde, spricht der eindeutige Wortlaut des Gesetzes).

  • OLG Stuttgart, 07.11.2016 - 8 W 166/16

    Testamentsvollstreckung: Zuständigkeit privater Schiedsgerichte für die

    Dieser wurde, nachdem er eine Amtstätigkeit zunächst verweigert hatte, erst auf Anweisung des Landgerichts Stuttgart mit Beschluss vom 26.02.2015 (3 T 4/15 - GA III 164 Anl. A 12) tätig.
  • LG Neuruppin, 28.02.2017 - 1 O 34/16

    Sachverständigenvergütung: Kürzung bei Überschreitung des Auslagenvorschusses

    Für eine Kausalitätsprüfung dergestalt, dass die Verletzung der Anzeigepflicht gerade in dem Sinne für die eingetretene Kostensteigerung kausal gewesen sein müsste, dass im Falle einer hypothetisch korrekten Anzeige auch tatsächlich mit einer Einstellung der weiteren Beweiserhebung anstelle einer Auslagenvorschusserhöhung und -einzahlung zu rechnen gewesen wäre, verbleibt damit kein Raum (OLG Hamm, a.a.O; OLG Düsseldorf, a.a.O.; LG Heidelberg, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 T 4/15; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.12.2014 - 11 W 64/14; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2016 - 12 W 42/16; a.A. BeckOK KostR/ Bleutge JVEG § 8a Rn. 30; OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2014 - 3 W 980/14; BW-LSG, Beschluss vom 30.04.2015 - L 12 KO 1307/13; OLG Jena, Beschluss vom 01.08.2014 - 7 U 405/12).

    Schließlich ist bei einer nach § 8a Abs. 4 JVEG vorzunehmenden Festsetzung der Vergütung auch nicht etwa ein Zuschlag von bis zu 20-25 % auf den Kostenvorschuss vorzunehmen, den der Sachverständige als nicht erhebliche Kostenüberschreitung so hypothetisch erfolgreich hätte abrechnen können (OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014 - 24 U 220/12; LG Hannover, Beschluss vom 07.08.2014 - 92 T 87/14; BayLSG BeckRS 2015, 6927; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2016 - I-10 W 77/16; LG Heidelberg, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 T 4/15; a.A. BeckOK KostR/ Bleutge JVEG § 8a Rn. 30).

  • OLG Schleswig, 27.09.2018 - 1 U 50/12

    Überschreiten des eingezahlten Vorschusses bei Sachverständigenvergütung

    Zwar wird bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen angenommen, dass diese die ihrer Tätigkeit zugrundeliegenden Normen und damit auch die Vorschriften des JVEG kennen müssen, und dass diese eine entsprechende Unkenntnis stets zu vertreten hätten (LG Heidelberg Beschl. v. 5.2.2015 - 3 T 4/15, BeckRS 2015, 03291, beck-online).
  • LG Münster, 03.08.2023 - 204 O 36/20
    Hat der Sachverständige seine Pflichten verletzt, so erhält er die Vergütung nur in Höhe des Auslagenvorschusses, wenn die geltend gemachte Vergütung den Auslagenvorschuss erheblich überschreitet (vgl. OLG Stuttgart IBR 2021, 158; LSG Schleswig SchlHA 2017, 118; BayLSG Medsach 2016, 268; OLG Thüringen BauR 2015, 301; OLG Hamm MDR 2015, 300; OLG Düsseldorf JurBüro 2016, 485; LG Heidelberg 3 T 4/15; LG Hannover 92 T 87/14).
  • LG Dortmund, 20.05.2021 - 9 T 112/21

    Sachverständiger muss auf Vorschussüberschreitung hinweisen!

    Insoweit enthält § 8a Abs. 4 JVEG a.F. bewusst auch ein pönales Element (OLG Düsseldorf Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 10 W 137/15 - LG Heidelberg Beschluss vom 5. Februar 2016 - 3 T 4/15 - ).
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